Beitragsordnung ab 01.01.2020

Die Mitgliederversammlung des Vereins Cottbus eSports e.V hat am 3.November 2019 folgende Beitragsordnung beschlossen:

Beitragsordnung des Cottbus eSports e.V.

Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird mindestens quartalsweise erhoben. Ehrenmitglieder und Passive Mitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

Eine Umwandlung von einer aktiven Mitgliedschaft zur einer passiven Mitgliedschaft ist zum Quartalsende mit einer Frist von einem Monat möglich und der Verein erhebt eine Bearbeitungsgebühr von 35,00 Euro.

Die Beiträge werden jeweils zum 1. des gewählten Zeitraums fällig. Das Mitglied kann diesen Beitrag in bar oder per Überweisung auf das Vereinskonto leisten oder an das Vereins-Paypal Konto. Überweisung via Paypal bitte ausschließlich als Überweisung an “Freunde und Familie” tätigen.

Der monatliche Beitrag beträgt:
Für Azubis, Schüler, Studenten und ALG 1+2 Empfänger: 5,00 €/Monat
Für Berufstätige 7,50 €/Monat
Für fördernde Mitglieder ohne aktives Stimmrecht mind. 15,00 €/Monat

passive Mitgliedschaft –
(einmalige Aufnahmegebühr von 35,00€)

Das Zahlungsintervall ist wahlweise monatlich, viertel-, halb- oder jährlich. Das Intervall wird beim Ausfüllen des Beitrittsformulars erstmalig festgelegt und kann im Nachhinein jederzeit durch ein unterschriebenes formloses Schreiben an den Vorstand geändert werden.

Der Verein erhebt bei eine Aufnahmegebühr:
passive Mitgliedern 35,00 Euro
aktiven Mitgliedern 0,00 Euro

Es können Umlagen und/oder Sachleistungen von den Mitgliedern erhoben werden. Die Erhebung von Umlagen und/oder Sachleistungen muss von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit jederzeit vom Vorstand per Beschluss geändert werden. Der Vorstand hat Änderungsbeschlüsse bezüglich dieser Beitragsordnung in der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.